Terrainveränderungen zur Bodenverbesserung

Terrainveränderungen zur Bodenverbesserung sind Veränderungen des Aufbaus von Böden durch Auf- oder Abtrag von Material

Wo sind Terrainveränderungen zur Bodenverbesserung zulässig?

Grundsätzlich sind nur Standorte bewilligungsfähig, bei denen der natürliche Bodenaufbau in der Vergangenheit massgeblich durch menschliche Tätigkeiten verändert worden ist (=anthropogene Böden).
Die Karte Hinweisflächen für anthropogene Böden im Geoportal kann als erster Anhaltspunkt für Abklärungen der Standorteignung herangezogen werden. Die Karte dient lediglich zur ersten Vorabklärung. Bei einem geplanten Projekt müssen zwingend die Bodenqualität und der anthropogene Einfluss vor Ort bestimmt werden.

Gerade bei Flächen in ehemaligen Moorgebieten, welche aus bodenkundlicher und landwirtschaftlicher Sicht zur Bodenverbesserung geeignet sind, bestehen häufig Interessenskonflikte. Mit den potentiellen Eignungsgebieten für Bodenverbesserungen zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen wird ein Kartenwerk zur Verfügung gestellt, welches neben den Standortanforderungen auch mögliche Interessenkonflikte berücksichtigt. Im Geoportal sind neben der Übersichtsdarstellung der 91 Eignungsgebiete auch detaillierte Standortdossiers abrufbar. Weiterführende Informationen sind dem Erläuterungsbericht (BUWD, 2020) zu entnehmen.


Sie haben eine Terrainveränderung geplant?

Das Merkblatt Bodenverbesserung beschreibt  Anforderungen an die Projekteingabe und beantwortet weitere Fragen zum Thema.


Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Rekultivierungsfläche <1'500 m2:

  • Situationsplan mit dem geplanten Vorhaben, inkl. Erschliessung (Pisten), Installations- und Depotflächen
  • Schnitte mit altem und neuem Terrain, inkl. den wichtigsten Höhenkoten und Horizontmächtigkeiten
  • Meldeblatt zu Terrainveränderungen

Rekultivierungsfläche 1'500 m2:

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